
Die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus (GaLaBau) gestalten Außenanlagen für private, öffentliche und gewerbliche Auftraggeber. Zum Aufgabengebiet gehören sowohl bautechnische als vegetationstechnische Arbeiten. Gerade in Zeiten extremer Wetterereignisse (Hitze, Trockenheit, Starkregen) ist eine funktionierende grüne Infrastruktur unerlässlich, um die Aufenthaltsqualität in unseren urbanen Räumen zu erhalten.
Die Branche des Garten- und Landschaftsbaus ist in hohem Maße von äußeren Witterungsbedingungen und der optimalen Ausnutzung des Tageslichts abhängig. Der Garten- und Landschaftsbau ist ein Saisongeschäft. Sowohl bau- als auch vegetationstechnische Arbeiten finden im Wesentlichen in den Monaten April bis Dezember statt, während in den Wintermonaten nur wenige Arbeiten durchgeführt werden. Beispielhaft seien an dieser Stelle Pflanz- und Saatarbeiten erwähnt. Diese können nicht einfach zum Feierabend eingestellt werden. Beispielsweise muss ein Rollrasen innerhalb von 24 Stunden nach der Ernte verlegt werden, da er sonst vertrocknet.
Darüber hinaus ist es bei öffentlichen Aufträgen oftmals erforderlich in bestimmten Zeitfenstern die Arbeiten auszuführen: z. B. in den Ferien (wenn keine Schüler vor die Außenanlagen nutzen). Unsere Unternehmen können das – aber sie dürfen es nicht.
Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen unserer modernen Gesellschaft. Die Anforderungen und Wünsche der Arbeitnehmer haben sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass während der GaLaBau-Saison – April bis Dezember – Arbeiten unter maximal flexiblen Arbeitszeitbedingungen möglich sein muss.
Wir, der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e. V., fordert daher:
Wir sind gegen eine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens. Nicht umsonst haben wir in unserem Tarifvertrag eine wöchentliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden festgelegt.
Wir setzen uns aber dafür ein, dass unsere Unternehmen die Arbeitszeit flexibler verteilen können und Arbeitszeitspitzen und Ausgleichszeiten gesetzeskonform auffangen können. Witterungsbedingt bietet die GaLaBau-Branche in den Wintermonaten – Dezember bis März – komfortable Ausgleichszeiten für den intensiven Einsatz während der Sommermonate. Die Jahresarbeitszeit wird in jedem Fall eingehalten.
Fertigstellungstermine können unter Umständen nicht mehr eingehalten werden. Es kommt zu Kostensteigerungen und Bauzeitverzögerungen. Die Qualität der ausgeführten Arbeiten wird leiden. Denn gute Qualität hängt von qualifizierten Mitarbeitern ab. Diese können unsere Firmen aber nur gewinnen, wenn sie gute und attraktive Arbeitsbedingungen bieten können.
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